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Aktuelles

17.08.2016

10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Happy Birthday!!!

Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Morgen feiert das Gesetz seinen 10. Geburtstag.

Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD, Aziz Bozkurt, zum 10-jährigen Jubiläum: „Das Aufstiegsversprechen ist der Kitt unserer Gesellschaft und ein zentrales Element sozialdemokratischer Politik. Heute wird jedoch dieses Versprechen viel zu oft nicht mehr erfüllt. Dies trifft die vielen Millionen Bürgerinnen und Bürger, die neue deutsche Namen tragen und familiäre Wurzeln in anderen Regionen der Welt haben. Diskriminierung – ob gewollt oder ungewollt – verhindert zu häufig Aufstiege auf der sozialen Leiter. Und aktuelle Umfragen belegen, dass das Alter, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung oder auch eine Behinderung zu oft zu Diskriminierung führen.

Deshalb verstehen wir Antidiskriminierungspolitik als eine weitere, wichtige Säule sozialdemokratischer Aufstiegspolitik, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Wir wollen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu einem wirksamen Antidiskriminierungsgesetz weiterentwickeln und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) als wichtigen Akteur stärken.“


Folgende Reformen schlägt die AG Migration und Vielfalt im Rahmen der Diskussionen um das Wahlprogramm der SPD im nächsten Jahr vor:

Reform des AGG


Ausnahmen wie aufgrund des Alters oder im Bereich der Kirchen wollen wir abschaffen und Diskriminierungsmerkmale deutlich weiter fassen, wie bspw. um die Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft.

Die rechtliche Verfolgung von Diskriminierung wollen wir vereinfachen. Hierzu gehört die Umkehr der Beweislast, aber auch eine deutliche Ausweitung der Klagefristen.

Ein Verbandsklagerecht muss dringend eingeführt werden, damit Institutionen wie die ADS besonders schwerwiegende Fälle an sich ziehen und u.a. in die öffentliche Wahrnehmung bringen und den Betroffenen direkt helfen können.

Das AGG greift heute im privatrechtlichen Bereich. Es bedarf der Ausweitung auf die Beziehungen zwischen Individuum und staatlichen Institutionen. Hier gilt es insbesondere die Verabschiedung von Landes-Antidiskriminierungsgesetzen zu fördern.

Das Themenspektrum der positiven Maßnahmen muss diskutiert und evaluiert werden. Bspw. die Kopplung der Vergabe von öffentlichen Aufgaben oder staatlichen Leistungen an Diversity-Konzepte.


Antidiskriminierungsstelle des Bundes


Die finanzielle und personelle Stärkung der ADS ist dringend notwendig, wenn wir die Antidiskriminierungspolitik ernsthaft voranbringen wollen. Die ADS kann dadurch ein stärkeres öffentliches Bewusstsein für den Diskriminierungsschutz schaffen und die Beratungsinfrastruktur in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Institutionen, aber auch mit Landes-Antidiskriminierungsstellen ausbauen und effektiver gestalten.