In Berlin berät das Parlament über ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz. Es wäre das erste seiner Art und würde erhebliche Schutzlücken von Bürgerinnen und Bürgern schließen. An der „Beweislastumkehr“ ist aktuell eine Debatte entbrannt. Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD, Aziz Bozkurt, erklärt hierzu:
„Die Rot-Rot-Grüne Koalition in Berlin leistet mit dem Landes-Antidiskriminierungsgesetz Pionierarbeit. Erhebliche Schutzlücken, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht geregelt sind, können so zukünftig geschlossen werden. Gerade in der Beziehung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und staatlichen Institutionen. Dass jetzt vom Bundesinnenminister und einigen Landesinnenministern der Union die Beweiserleichterung für die Betroffenen skandalisiert wird, geht völlig am Thema vorbei. Im Gesetzesentwurf ist klar geregelt, dass wenn ‚Tatsachen glaubhaft gemacht‘ werden, es der öffentlichen Stelle obliegt, ‚den Verstoß zu widerlegen‘. Wer einen Generalverdacht gegenüber Polizistinnen und Polizisten oder anderen staatlichen Organen herbeidichtet, will nur dem Gesetz die Zähne ziehen, so dass die Betroffenen durch hohe Hürden nicht mehr ihre Rechte einfordern können.
Gerade Innenminister Horst Seehofer sollte verbal abrüsten und sich seiner Aufgaben auf Bundesebene widmen. Der Kabinettsausschuss Bekämpfung Rechtsextremismus und Rassismus tagte erst letzte Woche und warf auch einen Blick auf die Antidiskriminierungspolitik. Hätte er die aktuellen Diskussionen verfolgt, hätte er begriffen, dass das Ausmaß von Diskriminierung in unserem Lande so groß ist, dass es mehr Schutz für die Betroffenen bedarf.
Auf Bundesebene erwarten wir, dass der Kabinettsausschuss sich auch einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes widmet. Die Beweislastumkehr und auch ein Verbandsklagerecht wären wichtige Ergänzungen auf Bundesebene. Auch das wäre ein wichtiger Beitrag gegen Rassismus und Diskriminierung.“